Compliance

nDSG: Was Ihre Webseite in der Schweiz zwingend anzeigen muss

Klickstudio — Webstudio Genf

28. September 2026 · 7 min Lesezeit

Datenschutzerklärung einer Schweizer Webseite

Seit dem 1. September 2023 gilt das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) für alle Schweizer Unternehmen, die Personendaten bearbeiten. Viele KMU-Chefs glauben, es betreffe nur grosse Firmen. Tatsächlich reicht schon das Kontaktformular Ihrer Webseite.

Erhebt Ihre Webseite Personendaten?

Fast sicher. Diese Elemente erheben am häufigsten Daten:

  • Ein Kontakt- oder Offertformular (Name, E-Mail, Telefon).
  • Ein Statistik-Tool wie Google Analytics.
  • Ein eingebettetes YouTube-Video, eine Google-Maps-Karte oder ein Social-Media-Button.
  • Eine Newsletter-Anmeldung.
  • Ein Chat oder ein WhatsApp-Button, der Informationen übermittelt.

Die 5 Punkte, die Sie prüfen sollten

  1. Eine verständliche Datenschutzerklärung, von jeder Seite aus erreichbar (meist in der Fusszeile).
  2. Welche Daten erhoben werden, warum und wie lange sie aufbewahrt werden.
  3. Welche Dienstleister die Daten erhalten (Hosting, E-Mail-Tool, Statistik) und in welchen Ländern.
  4. Wie Besucher Auskunft über ihre Daten oder deren Löschung verlangen können.
  5. Ein vollständiges Impressum: Firmenname, Adresse, UID-Nummer und Kontakt.
Oft vergessen

US-Tools übermitteln Daten ins Ausland.

Statistik, von Google geladene Schriften, eingebettete Videos: Jedes externe Tool muss erwähnt werden. Je weniger es sind, desto einfacher die Konformität – und desto schneller die Webseite.

Ist Ihre Webseite auf dem neuesten Stand?

Wir prüfen Ihre Webseite kostenlos (Tempo, SEO, Pflichtangaben) und sagen Ihnen, was Sie zuerst korrigieren sollten.

Eine konforme Webseite ist auch eine schnellere Webseite

Wer unnötige Drittanbieter-Tools entfernt, verbessert gleichzeitig Konformität und Ladezeit – ein wichtiges Kriterium für Google. Darum hosten wir unsere Webseiten sauber, mit einem Minimum an externen Skripten und einer Datenschutzerklärung, die dem entspricht, was die Webseite wirklich tut.

Dieser Artikel gibt praktische Anhaltspunkte und ist keine Rechtsberatung. Quellen: Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG), Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB).

Häufige Fragen zu diesem Thema

Betrifft das nDSG auch eine kleine Vitrine-Webseite?

Ja, sobald die Webseite Personendaten erhebt: Kontaktformular, Newsletter, Besucherstatistik, eingebettete Videos oder Karten. Das trifft auf die grosse Mehrheit der Firmenwebseiten zu.

Wer riskiert eine Busse?

Anders als bei der europäischen DSGVO werden die Bussen des nDSG (bis 250’000 CHF) von den kantonalen Strafbehörden gegen verantwortliche Personen verhängt, etwa eine Geschäftsleitung – nicht gegen das Unternehmen.

Braucht es in der Schweiz zwingend ein Cookie-Banner?

Das nDSG verlangt vor allem klare Information. Richtet sich Ihre Webseite auch an Besucher aus der EU, kann die DSGVO eine vorgängige Einwilligung verlangen. Am einfachsten ist es, Drittanbieter-Tools auf das Nötigste zu beschränken.

Ersetzt dieser Artikel eine Rechtsberatung?

Nein. Er zeigt die praktischen Punkte, die man auf einer Webseite prüfen sollte. Für besondere Fälle (sensible Daten, Übermittlung ins Ausland) wenden Sie sich an eine Fachperson.

Quellen und weiterführende Links